Diese Bedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Loonislandoutdoors GmbH und ihren Auftraggebern im Rahmen der wasserrechtlichen Beratung und Planung.
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Beratungsleistungen, Gutachten und Planungsarbeiten, die sich auf die wasserrechtliche Beurteilung von Oberflächenwasseranlagen, Stauanlagen und Versickerungssystemen nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) beziehen. Der Auftraggeber erhält eine detaillierte Leistungsbeschreibung vor Vertragsabschluss.
Der Auftraggeber stellt alle für die Bearbeitung erforderlichen Unterlagen wie Bestandspläne, Bodengutachten und behördliche Bescheide vollständig und fristgerecht zur Verfügung. Bei Verzögerungen durch unvollständige Angaben verschiebt sich der Fertigstellungstermin entsprechend.
Die Haftung der Loonislandoutdoors GmbH ist auf nachweislich schuldhaft verursachte Schäden begrenzt. Die maximale Haftungssumme beträgt den dreifachen Auftragswert, jedoch nicht mehr als 250.000 Euro pro Schadensfall. Für die Richtigkeit externer Daten oder behördlicher Vorgaben übernehmen wir keine Gewähr.
Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündigen. Bei groben Pflichtverletzungen ist eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund zulässig. Bereits erbrachte Leistungen werden nach Zeitaufwand vergütet.
Wir behalten uns vor, diese Nutzungsbedingungen mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen zu ändern. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung widerspricht. Auf wesentliche Änderungen wird gesondert hingewiesen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Loonislandoutdoors GmbH in Koblenz.