WHG-konforme Oberflächenwasserbewirtschaftung

Planung, Genehmigung und Überwachung von Stauanlagen und Versickerungsanlagen nach Wasserhaushaltsgesetz und DIN 19700
Technische Zeichnung einer Stauanlage mit hydraulischen Berechnungen
Technische Zeichnung eines Regenrückhaltebeckens mit hydraulischen Berechnungen

WHG-Konformität

Planungssicherheit durch wasserrechtliche Fachkompetenz

Als spezialisierter Dienstleister für Oberflächenwassermanagement und Stauanlagen nach WHG begleiten wir Industrieunternehmen von der ersten Standortanalyse bis zur Betriebsgenehmigung.

Unsere Leistungen umfassen die hydraulische Bemessung von Rückhaltebecken, die Erstellung wasserrechtlicher Anträge sowie die Überwachung bestehender Anlagen nach DIN 19700.

Kontaktaufnahme für WHG-Projekte

Sie erhalten innerhalb von 48 Stunden eine technische Ersteinschätzung zu Ihrer Oberflächenwasser- oder Stauanlagenfrage – kostenfrei und unverbindlich.

Technische Visualisierungen zur WHG-Konformität

Schematische Darstellungen und Screenshots aus Planungs- und Überwachungsprojekten für Oberflächenwasser-Netzwerke und Stauanlagen.

Mulden-Rigolen-System zur Regenwasserversickerung
Mulden-Rigolen-System Schematischer Querschnitt eines Versickerungsbeckens mit Notüberlauf, wie es in Gewerbegebieten nach WHG §55 geplant wird.
Dammüberwachung an einem Rückhaltebecken
Dammüberwachung nach DIN 19700 Installierte Pegelsonde und Setzungsmessmarke an einem Industrierückhaltebecken. Datenabruf erfolgt fernüberwacht.
Fischaufstiegsanlage an einem Wehr
Fischaufstiegsanlage (Vertical-Slot-Pass) Bestehendes Wehr mit integrierter Fischtreppe. Hydraulische Bemessung nach DWA-M 509 zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit.
GIS-gestützte Karte eines Oberflächenwasser-Netzwerks
GIS-Karte: Oberflächenwasser-Netzwerk Auszug aus der Bestandsdokumentation eines Gewerbegebiets mit Einzugsgebietsgrenzen, Leitungsverlauf und Versickerungsmulden.
WHG-Fachfragen

Häufige Fragen zur wasserrechtlichen Praxis

Wann ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich?

Jede Benutzung eines Gewässers – auch die Versickerung von Niederschlagswasser – bedarf nach § 8 WHG einer Erlaubnis oder Bewilligung. Die untere Wasserbehörde prüft, ob das Vorhaben das Wohl der Allgemeinheit beeinträchtigt.

Welche Nachweise verlangt die Behörde für eine Stauanlage?

Für Anlagen nach DIN 19700 sind ein Standsicherheitsnachweis, ein Betriebs- und Überwachungsplan sowie ein hydraulisches Bemessungsgutachten erforderlich. Die Unterlagen müssen von einer anerkannten Sachverständigenstelle geprüft werden.

Was kostet ein wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren?

Die Kosten richten sich nach dem Gebührenrahmen der Länder und der Komplexität des Vorhabens. Typisch sind Gebühren zwischen 2.500 und 15.000 Euro, hinzu kommen Gutachterkosten für Hydrologie, Bodenkunde und Ökologie.

Wie lange dauert die Genehmigung einer Regenwasserversickerung?

Bei vollständigen Unterlagen rechnen Sie mit drei bis sechs Monaten. Fehlen Nachweise zur Bodenpassierbarkeit oder zum Grundwasserflurabstand, verlängert sich das Verfahren um mindestens acht Wochen.

Muss ich als Betreiber einer Rückhalteanlage ein Betriebstagebuch führen?

Ja, nach § 5 WHG und den einschlägigen Technischen Regeln (DWA-A 117, DWA-M 153) sind Aufzeichnungen über Wartung, Inspektion und abflussrelevante Ereignisse zu führen. Die Aufbewahrungsfrist beträgt mindestens fünf Jahre.

Welche Alternativen gibt es zur klassischen Rigolenversickerung?

Je nach Platz und Bodenbeschaffenheit kommen Mulden-Rigolen-Systeme, Sickerbecken oder begrünte Dachflächen in Betracht. Bei geringer Durchlässigkeit sind kombinierte Systeme mit Drosselabfluss und Notüberlauf Stand der Technik.

Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, damit die Website zuverlaessig funktioniert, grundlegende Auswahl merkt und nuetzliche Seiten erkannt werden. Sie koennen akzeptieren, ablehnen oder die Einstellungen pruefen.